Negative Google Bewertung löschen lassen – Soforthilfe vom Anwalt bei schlechten Rezensionen!
Kostenlose Erstberatung zum Thema „negative Google Bewertung löschen lassen“ durch (Fach-) Anwalt!
Wir löschen Ihre negativen Rezensionen bei Google, kununu oder jameda.
Sie wollen eine negative Google Bewertung löschen lassen? Wir helfen Ihnen schnell und effizient bei der positiven Präsentation Ihres Unternehmens auf Online-Bewertungssystemen.
4,9 (174)
(174 Bewertungen)
Ziel unserer Anwälte ist es, Ihren guten Ruf bei Google & Co. zu schützen.
Verlassen Sie sich auf unsere jahrelange Erfahrung als Anwaltskanzlei für Medienrecht und Internetrecht.
Unsere Anwälte sind Ihr schneller und kompetenter Partner zum Thema „negative Bewertung löschen lassen“ bei Google, kununu und jameda.
Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.
Kontaktieren Sie uns gerne!
Bundesweit und regional unabhängig
Kundenzufriedenheit
Kompetenz und Erfahrung
Das sagen Mandanten über uns
Unsere Preise
Unsere Festpreise sind transparent und richten sich nach Bewertungsplattform und Anzahl der zu löschenden Bewertungen.
1 bis 3 Google Bewertungen
- Kostenloses Erstgespräch
- Soforthilfe
- Schnell und unkompliziert
- Erfolgsquote ca. 90%
- Bearbeitung durch einen (Fach-)Anwalt
- Festpreis
- Volle Kostentransparenz
4 bis 10 Google Bewertungen
- Kostenloses Erstgespräch
- Soforthilfe
- Schnell und unkompliziert
- Erfolgsquote ca. 90%
- Bearbeitung durch einen (Fach-)Anwalt
- Festpreis
- Volle Kostentransparenz
Ab 11 Google Bewertungen
- Kostenloses Erstgespräch
- Soforthilfe
- Schnell und unkompliziert
- Erfolgsquote ca. 90%
- Bearbeitung durch einen (Fach-)Anwalt
- Festpreis
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*pro Bewertung, zzgl. der gesetzl. MwSt. – Angebot richtet sich nur an Unternehmen i.S.d. § 14 BGB
Ablauf „schlechte Google Bewertung löschen lassen“ in drei Schritten
Sie beauftragen uns mit der Löschung Ihrer Bewertungen – wir erledigen den Rest!
Unkompliziert
Für eine präzise juristische Bewertung benötigen wir genaue Angaben dazu, welche Bewertung Sie löschen lassen wollen. Hierzu übermitteln Sie uns die zu löschenden Bewertungen. Idealerweise verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular oder senden uns eine E-Mail mit den Links zu den Bewertungen.
Sodann besprechen wir kostenlos gemeinsam, welche Bewertungen man schnell und effizient löschen lassen kann. Dabei unterbreiten wir Ihnen auch ein speziell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Situation zugeschnittenes Angebot. Wir bieten Ihnen einen rechtlichen Rundum-Service zur Löschung Ihrer schlechten Bewertungen.
Schnell
Ein spezialisierter (Fach-)Anwalt wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und anhand der von Ihnen übermittelten Bewertungen im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs eine mögliche Strategie zur Löschung der Bewertungen erarbeiten. Anschließend besprechen wir den weiteren Verlauf.
Nach Ihrer Beauftragung übersenden wir umgehend ein juristisch fundiertes Beanstandungsschreiben z.B. an Google. Google ist dann verpflichtet, die beanstandete Bewertung binnen 7 Tagen zu prüfen. Weitere Informationen zum Ablauf des Löschverfahrens bei Google.
Spezialisiert
Wenn Sie uns mit der Löschung der Bewertungen beauftragen, wird ein spezialisierter (Fach-)Anwalt ein juristisch fundiertes Beanstandungsschreiben bei der jeweiligen Plattform (z.B. Google, jameda oder kununu) einreichen und die weitere Kommunikation übernehmen.
Machen Sie bei Bewertungen keine Experimente! Bei uns erhalten Sie einen Rundum-Service vom Rechtsanwalt um Ihre Bewertung schnellstmöglich löschen zu lassen. Dabei schöpfen wir alle juristischen Möglichkeiten aus, die so schnell und effizient wie möglich die Löschung der Bewertung herbeiführen.
Die Macht der Bewertungen
60,2% der Deutschen lesen vor einer verbindlichen Kaufentscheidung Onlinebewertungen.
Bundesweite repräsentative GfK-Online-Umfrage unter 1.001 Frauen und Männern zwischen 18 und 74 Jahren, April 2021.
63% der Verbraucher wurden bereits durch eine positive Kundenrezension zu einem Kauf verleitet; von den 18 – 29-jährigen sind es sogar 80%.
Bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter 1.607 Personen zwischen18 und 69 Jahren, Quelle: SPLENDID RESEARCH GmbH.
80% der Verbraucher halten Rezensionen auf unabhängigen Bewertungsportalen als vertrauenswürdig.
50% der Internetnutzer vertrauen Online-Bewertungen genau so sehr, wie dem Rat von Familie und Freunden.
HolidayCheck, Studie „Psychologie des Bewertens“, August 2016.
46% der Internetnutzer lesen mehrmals pro Monat Online-Bewertungen.
HolidayCheck, Studie „Psychologie des Bewertens“, August 2016.
75,4% der Bundesbürger geben an, dass Bewertungen für sie besonders wichtig sind, wenn sie einen Shop noch nicht kennen.
Bundesweite repräsentative GfK-Online-Umfrage unter 500 Frauen und Männern ab 14 Jahren, 2017, Quelle: Greven Medien.
FAQ’s – Häufige Fragen und Antworten
Fragen und Antworten rund um die Problematik „schlechte Google Rezension löschen lassen“
Was ist eine Google Bewertung?
Eine Google Bewertung ist eine schriftliche oder durch Sterne vergebene Bewertung, die Nutzer auf der Google-Plattform abgeben können, um ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen, einer Dienstleistung, einem Produkt oder einer anderen Art von Angebot zu teilen. Google-Bewertungen sind Teil von Google My Business, einem kostenlosen Tool, das es Unternehmer ermöglicht, ihre Online-Präsenz zu verwalten und auf Google Maps sichtbar zu sein.
Eine typische Google Bewertung enthält normalerweise folgende Informationen:
- Sternebewertung: Die Bewertung erfolgt oft durch das Zuweisen von Sternen, wobei fünf Sterne die beste Bewertung und eine niedrigere Anzahl von Sternen eine schlechtere Bewertung darstellen.
- Textliche Bewertung: Die Nutzer können zusätzlich zur Sternebewertung auch einen schriftlichen Kommentar hinterlassen, in dem sie ihre Erfahrungen genauer beschreiben können. Diesen Kommentar nennt man dann auch Rezension.
- Datum: Das Datum, an dem die Bewertung abgegeben wurde, wird normalerweise angezeigt, um die Aktualität der Bewertung zu kennzeichnen.
- Bewertername: Der Name desjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, wird angezeigt. Dies kann entweder der tatsächliche Name des Nutzers, also der sog. Klarname, oder eben auch ein Pseudonym sein.
Google Bewertungen sind dabei für Unternehmen von großer Bedeutung, da sie potenziellen Kunden Einblicke in die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen bieten. Positive Bewertungen können das Vertrauen in ein Unternehmen stärken und dazu beitragen, neue Kunden und Geschäftspartner anzuziehen. Negative Bewertungen hingegen können das Image eines Unternehmens beeinträchtigen und sollten daher angemessen behandelt werden, um den Ruf zu wahren. Dies insbesondere auch auf Grund der Tatsache, dass sich Unternehmen mit der herrschenden Rechtsprechung bewerten lassen müssen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Google-Bewertung und einer Google-Rezension?
In der Praxis werden die Begriffe „Google Bewertung“ und „Google Rezension“ oft synonym verwendet, da sie sich auf dasselbe Konzept beziehen. Die „feinen“ Unterschiede haben wir in unserem Beitrag „Was ist eine Bewertung oder Rezension?“ zusammengefasst.
Können Google-Bewertungen gelöscht werden?
Ja, man kann eine Internetbewertungen, somit insbesondere auch eine Google-Rezension, entfernen lassen.
Somit ist niemand dazu gezwungen, negative Bewertungen als Unternehmer für sein Unternehmensprofil reaktionslos oder folgenlos hinzunehmen.
Ein Löschungsanspruch zu Gunsten des bewerteten Unternehmens besteht hauptsächlich dann, wenn
- die negative Bewertung bspw. gegen die Richtlinien verstößt oder wenn
- die schlechte Bewertung gegen geltendes Recht verstößt.
Ihr Löschungsanspruch als Unternehmer kann sich dabei sowohl gegen die Betreiber desr Bewertungspotals, also bspw. gegen Google, richten. Genauso können Sie im Falle einer unzulässigen Bewertungen auch gegen den Verfasser der Rezension selbst unmittelbar vorgehen.
Die Wahl der richtigen Strategie ist aber stets eine Frage des konkreten Einzelfalls, wobei geltendes Recht oder die Google Richtlinien zu beachten sind, insbesondere wenn Google zur Löschung prüft.
Für Sie als Unternehmer ist wichtig, dass Sie sich nicht davon beeindrucken lassen, wenn Sie auf einmal bspw. den Internetgiganten Google zum Gegner haben.
Auch ein Konzern wie Google ist an geltendes Recht und das Gesetz gebunden, sodass an die außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren gegen Google dieselben Maßstäbe anzulegen sind wie an solche Verfahren, die sich unmittelbar gegen den Verfasser einer Bewertung richten.
Sind Google-Bewertungen überhaupt wichtig?
Ja, Google Bewertungen sind wichtig, insbesondere in der heutigen digitalen Ära, in der das Online-Verhalten von Verbrauchern eine entscheidende Rolle für Kaufentscheidungen und den Ruf von Unternehmen spielt. Nachstehend haben wir einige Gründe zusammengestellt, warum Google Bewertungen eine große Bedeutung haben:
1. Einfluss auf Kaufentscheidungen durch negative Bewertungen:
Viele Verbraucher suchen online nach Bewertungen, bevor sie sich für den Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung entscheiden. Positive Bewertungen können das Vertrauen stärken und potentielle Kunden ermutigen, sich für Ihr Unternehmen zu entscheiden.
2. Schlechte Online-Reputation bei negativen Bewertungen:
Google Bewertungen tragen maßgeblich zur Online-Reputation Ihrer Firma bei. Ein überwiegend positiver Ruf kann sich somit positiv auf den Erfolg und das Wachstum Ihres Unternehmens auswirken. Sollten Sie von solchen Bewertungen betroffen sein, ist es ratsam solche negative Google Bewertung zu entfernen.
3. SEO und Sichtbarkeit:
Bewertungen können die lokale SEO (Suchmaschinenoptimierung) beeinflussen und die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens in den Suchergebnissen erhöhen. Google bevorzugt Unternehmen mit vielen Bewertungen und einem hohen Notendurchschnitt.
4. Vertrauensbildung durch positive Bewertungen:
Kunden vertrauen den Meinungen anderer Kunden oft mehr als den Marketingbotschaften von Unternehmen. Positive Bewertungen können Ihr Unternehmen deshalb als vertrauenswürdig und zuverlässig qualifizieren.
5. Konkurrenzvorteil durch positive Bewertungen:
Ein Unternehmen mit vielen positiven Bewertungen kann sich von der Konkurrenz abheben und als bevorzugte Wahl für potenzielle Kunden und Geschäftspartner gelten.
Insgesamt können Google Bewertungen dazu beitragen, das Image Ihres Unternehmens zu gestalten, Kundenvertrauen aufzubauen und potenzielle Kunden zu überzeugen.
Gibt es bei Google-Bewertungen eine Klarnamenpflicht?
Nein, es gibt keine spezifische Klarnamenpflicht für Google Bewertungen. Das bedeutet, dass Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit haben, Bewertungen unter ihrem eigenen Namen, unter einem Pseudonym oder gar unter einem fremden Namen abzugeben. Google erfordert keine zwingende Offenlegung des realen Namens des Nutzers.
Allerdings verlangen die Nutzungsbedingungen von Google, dass Bewertungen „authentisch und relevant für das Unternehmen oder den Ort“ sein müssen. Dies impliziert, dass die Bewertungen auf echten Erfahrungen basieren sollten und nicht irreführend oder falsch sein dürfen. Ist dies nicht der Fall, können Sie eine solche negative Google Bewertung mit einem Anwalt entfernen. Das gilt jedoch nur für die Bewertung selbst und bedeutet nicht, dass auch der Name des Bewerter öffentlich bekannt oder „echt“ sein muss.
Kann ich auch selbst eine negative Google Rezension entfernen?
Um eine negative Bewertung auf Google selbst zur Löschung zu bringen, sollten Sie einige wichtige Punkte bezüglich Ihres Löschantrags und der Richtlinien zur Löschung einer Google Bewertung beachten. Alles Wichtige erfahren Sie nachstehend, einschließlich der Gründe, warum der Inhalt der Bewertung entscheidend ist.
Ist es möglich selbst eine Google Bewertung zu löschen?
Ja, aber Vorsicht ist geboten! Zahlreiche Fallstricke sind zu beachten.
Wenn Sie eine unberechtigte Bewertung entfernen möchten, können Sie dies grundsätzlich selbst versuchen. Allerdings reagiert Google oft nicht auf derartige Löschanträge oder lehnt sie kurzer Hand ab, wenn keine Verstöße gegen die Google-Richtlinien vorliegen. Obwohl es auf den ersten Blick einfach erscheinen mag, eine Löschung von negativen Google Bewertungen zu beantragen und den Antrag eigenständig einzureichen, sind die von Google festgelegten Richtlinien zur Entfernung solcher Rezensionen irreführend. Dies führt häufig dazu, dass die Rezensionen nicht gelöscht werden. Es gibt hier einige „Stolpersteine“, die wir Ihnen anhand der Google-Hilfeseite „Rezensionen aus Ihrem Google Unternehmensprofil entfernen“ erläutern möchten.
Google bietet hier (zum Beispiel unter den Punkten 1 bis 3 des nachstehenden Bildes) Tipps, wie Sie Bewertungen gemäß den Google Richtlinien melden können.
Dieser Löschungsantrag scheitert jedoch in den meisten Fällen. Der Hauptgrund dafür liegt darin, dass nur Verstöße gegen die Google-Richtlinien gemeldet werden können, nicht jedoch Verstöße gegen allgemeine deutsche und europäische Gesetze. Aus diesem Grund greifen wir als Anwälte auf ein etabliertes „Notice-and-Take-Down-Verfahren“ zurück, das von der Rechtsprechung entwickelt wurde, um u.a. den effizientesten Weg zur Löschung negativer Bewertungen bei Google mit den besten Erfolgsaussichten zu ermöglichen. Durch diesen Löschungsantrag wird ein formelles Prüfverfahren bei Google in Gang gesetzt. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die Beschwerde schriftlich und rechtlich fundiert zu begründen, insbesondere im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit der Bewertung. Der Bewerter wird dann von Google kontaktiert und hat sieben Tage Zeit, sich zu seiner Bewertung zu äußern. Bei keiner oder einer unzureichenden Antwort des Bewerter ist Google in der Pflicht, dass Google die negative Bewertung entfernt. Wenn Google der Beanstandung nicht nachkommt, verstößt Google gegen seine eigenen Richtlinien.
Google veröffentlicht derzeit auch Bewertungen von anderen Plattformen, insbesondere bei Hotels (siehe Punkt 4 oben im Bild). Diese Bewertungen können natürlich auch bei Google gemeldet werden, wenn sich Google diese durch Anzeige der Bewertung zu eigen macht. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass andere Bewertungsplattformen wegen ihrem ausländischem Sitz oftmals nur schlecht zu greifen sind.
Gemäß der Rechtsprechung unterliegt Google strengen Fristen beim Löschen von Google Bewertungen (siehe Punkt 5 oben im Bild). Das Landgericht Hamburg hat beispielsweise in einem Urteil vom 24.03.2017 – Az.: 324 O 148/16 festgestellt, dass Prüfverfahren zu ungerechtfertigten Google-Bewertungen binnen von 9 Tagen erledigt sein müssen. Daher ist es ratsam, sich beim Thema „negative Google Bewertung löschen“ auf das Fachwissen von Rechtsanwälten zu verlassen, um den Ruf des schlecht bewerteten Unternehmers auf Google wiederherzustellen.
Aber das ist noch nicht alles:
Google erläutert weiterhin, wie Sie Google Rezension löschen können und wie dies über das Drei-Punkte-Menü neben der Rezension in Google Maps umgesetzt werden kann.
Wenn Sie dieser Anleitung folgen, um Verstöße zu melden und löschen zu lassen, erhalten Sie über das „Drei-Punkte-Menü“ bei Maps lediglich die Auswahlmöglichkeiten gemäß den Richtlinien von Google.
Eine solche Meldung ist jedoch in den meisten Fällen nicht ausreichend, um die Löschung einer ungerechtfertigten Google-Bewertung durchzusetzen.
Dies liegt daran, dass Google den Löschungsantrag nur auf Verstöße gegen seine eigenen Richtlinien prüft. Alle anderen Aspekte werden von Google nicht berücksichtigt.
Google bietet zwar ein eigenes Formular für die Meldung von rechtswidrigen Google-Bewertungen an, um diese löschen zu lassen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die rechtliche Vorgabe zur Verwendung dieses Google Formulars zur Löschung der Bewertung nicht zwingend ist und bei der Nutzung dieses Google Formulars erhebliche Nachteile entstehen können.
Google fordert rechtliche Begründung
Eine ausführliche rechtliche Begründung ist erforderlich, um ein Prüfverfahren zur Entfernung einer schlechten Bewertung über das von Google bereitgestellte Formular einzuleiten. Google legt Wert auf eine umfassende rechtliche Argumentation sowie die genaue Zitierung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und ermutigt daher die Nutzer, eine juristisch fundierte Eingabe vorzunehmen.
Es wird jedoch dringend davon abgeraten, den Vorgang eigenständig und ohne fachkundige rechtliche Unterstützung anzugehen. Ein fehlerhaft begründeter Löschantrag für eine Google Bewertung führt oft dazu, dass Google nicht auf den Antrag reagiert oder sogar die bereitgestellten Informationen gegen den Antragsteller verwendet, um die Löschung abzulehnen. Ein socher unzureichender Löschantrag führt gegenüber Google zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten. Es kommt häufig vor, dass Fälle, in denen ein Mandant oder eine unqualifizierte Agentur zuvor selbst einen Löschantrag bei Google gestellt haben, von uns übernommen werden, um den Antrag zu überarbeiten und doch noch zu retten.
Es ist ratsam, sich auf das Fachwissen von spezialisierten Rechtsanwälten zu verlassen und nicht auf irgendwelche Agenturen. Selbst die Verneinung jeglichen Kundenkontakts zum Bewerter kann von Google gegen den Antragsteller verwendet werden. Sollte später festgestellt werden, dass der Bewerter tatsächlich ein Kunde war, kann eine Änderung der Argumentation zu Widersprüchen führen, was dazu führt, dass Google den Sachverhalt nicht weiter prüft und die Bewertung nicht löschen muss, wie das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 9. September 2022 – 5 U 117/21 festgestellt hat. Daher ist es ratsam das Fachwissen von Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen.
Tipp: Halten Sie gegenüber Google Stillschweigen und geben Sie keine unnötigen Informationen über den Sachverhalt oder den Bewerter preis. Google könnte freiwillig bereitgestellte Informationen gegen Sie verwenden.
Antwortmöglichkeit beim Antrag begrenzt
Google erwartet eine umfassende rechtliche Begründung und die Zitierung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, um das Prüfverfahren zur Entfernung einer schlechten Rezension über das bereitgestellte Formular einzuleiten. Google ermutigt daher dazu, eine juristisch fundierte Eingabe zu erstellen. Jedoch gestaltet sich die Erstellung einer derartigen juristisch fundierten Eingabe mit den lediglich zur Verfügung stehenden 3.500 Zeichen des Eingabeformulars von Google als unmöglich.
Eidesstattliche Versicherung erforderlich
In diesem Formular fordert Google Sie zusätzlich auf, die in der Beanstandung enthaltenen Informationen an Eides statt zu versichern.
Es ist ratsam, eine solche eidesstattliche Versicherung nicht leichtfertig abzugeben, da diese von Google möglicherweise gegen Sie verwendet wird, um eine an sich löschbare Bewertung doch nicht zu entfernen. Wenn Sie dieses Häkchen nicht setzen, können Sie die Beanstandung nicht absenden, und die Rezension wird von Google nicht gelöscht.
Veröffentlichung von Beanstandungen bei Lumen
Des Weiteren teilt Google in dem Formular mit, dass die Beanstandung im Rahmen des Löschverfahrens an Lumen weitergeleitet werden können.
Zusätzlich gibt es einen noch schwerwiegenderen Grund: Die Veröffentlichung Ihrer Beschwerde bei Lumen könnte dazu führen, dass Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Anwälte oder andere Angehörige sensibler Berufsgruppen ihre Schweigepflicht verletzen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Des Weiteren könnte dies als Verstoß gegen die DSGVO gewertet werden, was zu Schadensersatzforderungen gegen Sie führen kann.
Aus diesen Gründen sollten Sie das von Google bereitgestellte Formular nicht verwenden.
Warum löscht Google die Bewertung nicht?
Wenn Sie bereits erste Maßnahmen ergriffen haben, um die Google Rezension zu entfernen und dennoch keine Löschung seitens Google erfolgt, bzw. Google nicht reagiert, ist zunächst entscheidend, welche Schritte Sie bisher unternommen haben. Fast jede Rezension ist angreifbar.
Haben Sie auf die negative Bewertung geantwortet?
Falls Sie bereits eine Stellungnahme auf eine negative Google-Bewertung abgegeben haben, das heißt, die Bewertung bereits kommentiert haben, empfehlen wir dringend, diese von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Die Art und Weise, wie die Rezension kommentiert wurde, könnte Konsequenzen für den Löschprozess haben. Eine einfache Löschung des Kommentars ist nicht ausreichend. Unter Umständen haben Sie sich durch die Kommentierung der Rezension bereits rechtlich festgelegt. Eine gründliche rechtliche Überprüfung ist dringend zu empfehlen.
Sie haben bereits eine Agentur beauftragt?
Eine rechtliche Überprüfung durch einen Anwalt ist unerlässlich, besonders wenn es um die Löschung von Google Bewertungen geht. Unternehmen, die als Löschagenturen auftreten, sind nicht berechtigt, rechtliche Dienstleistungen anzubieten. Die Bekämpfung von rechtswidrigen Rezensionen ist eine komplexe rechtliche Angelegenheit, die ausschließlich von Rechtsanwälten durchgeführt werden darf. Wir beobachten, dass sogenannte „Löschagenturen“ durch unqualifizierte rechtliche Ansätze bei Google-Rezensionen unwirksame Maßnahmen ergreifen. Wir sind mit dem illegalen Vorgehen solcher Agenturen vertraut und unterstützen Sie dabei, Probleme mit solchen Agenturen und Google zu lösen.
Es wird dringend davon abgeraten, weitere Meldungen zu versenden oder Ihre „Löschagentur“ oder „Marketingagentur“ zu kontaktieren. Durch die erste Meldung haben Sie bereits rechtliche Schritte unternommen. Eine gründliche rechtliche Prüfung ist unerlässlich.
Sie haben die Rezension über das Meldeformular von Google ohne Anwalt gemeldet und begründet?
Falls Sie die Bewertung bereits eigenständig bei Google gemeldet und begründet haben, ist es dringend ratsam, sämtliche Kommunikation mit Google von einem in dieser Thematik erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dies insbesondere dann, wenn Google die Prüfung der fraglichen Bewertung ablehnt oder nicht darauf reagiert. Es wird dringend davon abgeraten, eine erneute Meldung an Google zu versenden oder Dienste von „Löschagenturen“ oder Ihrer eigenen „Marketingagentur“ in Anspruch zu nehmen. Durch Ihre erste Meldung haben Sie bereits eine rechtliche Position eingenommen. Eine gründliche rechtliche Überprüfung ist daher unbedingt erforderlich.
Der Kundenkontakt wurde gegenüber Google bestätigt?
Falls Sie bereits selbst die Rezension beanstandet haben, empfehlen wir dringend, die gesamte Kommunikation mit Google von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Dies vor allem dann, wenn Google die Löschung bzw. die Prüfung der Löschung einer Rezension ablehnt oder nicht darauf reagiert. Es ist ratsam, keine weitere Meldung zu versenden und keine „Löschagentur“ oder Ihre „Marketingagentur“ um Hilfe zu bitten, wenn es um das Löschen von Google-Rezensionen geht. Durch Ihre erste Meldung haben Sie bereits eine rechtliche Position eingenommen. Eine gründliche rechtliche Überprüfung ist erforderlich.
Sie haben die Beschwerde selbst ohne Anwalt eingereicht und begründet?
Wenn Sie bereits eine Rezension eigenständig gemeldet haben, ist anzuraten, die gesamte Kommunikation mit Google von einem spezialisierten Rechtsanwalt begutachten zu lassen. So können Sie verstehen, warum Google die Überprüfung der ungerechtfertigten Rezension abgelehnt hat oder nicht darauf reagiert. Es wird davon abgeraten, eine weitere Meldung an Google zu versenden oder sich an eine „Löschagentur“ oder Ihre „Marketingagentur“ zu wenden. Durch die erste Meldung haben Sie bereits rechtliche Schritte unternommen und eine Position eingenommen. Eine eingehende rechtliche Begutachtung ist unerlässlich.
Kann ich eine negative Google Bewertung vom Anwalt löschen lassen, wenn ich den Autor nicht kenne?
Ja, auch dann, wenn Ihnen der Verfasser einer schlechten Google Bewertung unbekannt ist, sei es, dass er anonym handelt, oder die Bewertung unter einem Pseudonym abgegeben wurde, das keiner bestimmten Person zugeordnet werden kann, haben Sie die Möglichkeit, erfolgreich eine solche unangemessene Google Bewertung entfernen zu lassen. Verstößt eine Bewertung gegen die Google Richtlinien, ist sie zu löschen.
Dies liegt hauptsächlich daran, dass in diesen Fällen das Vorgehen nicht direkt gegen den Bewerter gerichtet wäre, sondern unmittelbar gegen die Betreiber der Bewertungsplattform Google.
Obwohl die rechtlichen Schritte gegen Google von den direkten Schritten gegen den Verfasser der Bewertung abweichen, besteht dennoch die Möglichkeit, einen Anspruch auf Löschung einer negativen / schlechten Bewertung direkt gegenüber Google durchzusetzen. Dies ist der Fall, wenn Google das sogenannte Prüfverfahren nicht einleitet oder die daraus resultierenden Prüfpflichten bei negativen / schlechten Google-Bewertungen verletzt. Das passiert häufiger, als man womöglich meinen mag. Ein derartiges Vorgehen ist tägliche Praxis, sodass Sie sich auch keinerlei Gedanken darüber machen müssen, dass sich Ihr Vorgehen unmittelbar gegen Google richtet.
Die Tatsache, dass der Verfasser einer negativen Bewertung im anonymen Raum des Internets agiert, stellt für Sie somit kein rechtliches Hindernis oder höheres Risiko dar.
Kann ich auch unmittelbar anwaltlich gegen den Bewerter vorgehen?
Ja, theoretisch ist dies möglich, aber in der Praxis eher seltener.
Um direkt gegen den Verfasser einer negativen Google Bewertung vorzugehen, müssen Sie natürlich die Identität des Verfassers kennen und diese gegebenenfalls auch nachweisen/beweisen können.
Dies ist jedoch nicht so simpel, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Selbst wenn Sie eine Bewertung von jemandem namens „Peter Meier“ erhalten haben und tatsächlich eine Person dieses Namens in Ihrer Kunden-, Patienten-, Mandanten- oder Geschäftspartnerliste haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass dieser „Peter Meier“ auch tatsächlich der Verfasser der Bewertung ist. Es ist möglich, dass ein Google-Konto von verschiedenen Personen genutzt wird, etwa von Familienmitgliedern. Es könnten auch sogenannte Fake-Accounts erstellt werden, unter denen dann Bewertungen abgegeben werden.
Würden Sie also mit absoluter Sicherheit behaupten können, dass der Bewerter namens „Peter Meier“ zweifelsfrei identisch mit dem Ihnen bekannten „Peter Meier“ ist?
Wir würden dies jedenfalls nicht tun, vor allem da die Beweislage unsicher ist. Ein Rechtsstreit könnte an den Anforderungen der Zulässigkeit scheitern, wenn sich herausstellt, dass Sie möglicherweise den falschen „Peter Meier“ verklagt haben. Nicht nur, dass Sie einen Rechtsstreit allein deshalb verlieren können und somit dessen Kosten zu tragen haben, können Sie sich (zusätzlich) weiteren Regressansprüchen aussetzen.
Angesichts dieser Komplexität ist es in den meisten Fällen ratsam, zunächst gegen die Betreiber der Bewertungsplattform, also gegen Google, vorzugehen.
Macht es nicht mehr Sinn, gleich mein ganzes Google My Business Profil zu löschen?
Viele unserer Mandanten haben uns mitgeteilt, dass sie in Erwägung gezogen hätten, ihr gesamtes Profil bei Google aufgrund negativer unangemessener Bewertungen zu löschen. Wir möchten ausdrücklich davon abraten, diesen Schritt zu gehen. Denn das komplette Löschen Ihres Unternehmensprofils bewirkt nicht automatisch die Entfernung der Bewertungen und des Unternehmenseintrags aus Google. Durch das Anklicken des „Profil löschen“-Buttons entsteht lediglich ein Verlust der Verbindung zu Ihrem Profil und somit des Zugangs zu den dortigen Inhalten.
Die weitaus klügere Entscheidung ist es, die negativen Google Bewertungen löschen zu lassen. Dies ist genau der Ansatz, den unsere Anwälte verfolgen. Dank unserer langjährigen Expertise sind wir in der Lage, Ihre negativen Bewertungen gezielt zu beseitigen.
Unsere juristische Expertise und unsere kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Reputationsrecht sowie den Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von Google bilden die Basis, auf der wir Ihre negativen Bewertungen rasch und entschlossen löschen können.
Wie sieht es mit kostenlosen oder gar kostenpflichtigen Formularen zur Löschung aus?
Im Internet kursieren mitunter Formulare bzw. Musterschreiben zum Thema „negative Bewertung löschen“, die zur Löschung einer Internetbewertung führen sollen. Diese Formulare und Muster zum Thema „negative Bewertung löschen“ werden mitunter auch kostenpflichtig angeboten.
Bei der Verwendung solcher Muster oder Formulare zur Bewertungslöschung sollte man allerdings sehr vorsichtig sein und genau wissen, was man tut. Denn jede Bewertung und jeder Sachverhalt ist unterschiedlich. Es gibt kein „Schema F“, das in jedem Falle mit einem Formular zu dem gewünschten Erfolg führt und die Rezension auch tatsächlich löscht.
Im Gegenteil: Greifen Sie eine Bewertung mit unzutreffender oder taktisch nachteiliger Begründung an, kann es sogar passieren, dass eine an sich löschbare Bewertung allein deshalb unlöschbar wird, weil man im Vorfeld Verfahrensfehler mit einem solchen Formular bei der Begründung gemacht hat.
Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Was hat es mit Agenturen auf sich, die im Internet das Löschen von Google Bewertungen zu günstigen Preisen versprechen?
Agenturen, die sich zu Dumpingpreisen auf dem Markt des Bewertungslöschens betätigen wollen und dabei quasi „Rechtsanwaltskanzlei spielen“, schießen mit ihren Versprechen zu Löschanträgen derzeit sprichwörtlich wie Pilze aus dem Boden.
So verlockend und günstig die Versprechen einiger Agenturen in Bezug auf Anträge zum Thema „negative Rezension löschen lassen“ auch erscheinen mögen:
Im Gegensatz zu zugelassenen Rechtsanwälten dürfen solche Agenturen keine Rechtsdienstleistungen im Bereich „negative Rezension löschen lassen“ anbieten oder gar erbringen!
Dies gilt selbst dann, wenn Agenturen vollmundig damit werben, dass sie mit Rechtsanwälten zusammenarbeiten oder dass Syndikusanwälte Ihren Fall übernehmen würden. Völlig losgelöst von der Frage, ob solche Behauptungen überhaupt der Wahrheit entsprechen, hat der Bundesgerichtshof dieses sog. Erfüllungsgehilfenmodell für rechtswidrig erklärt. Ein Unternehmen, das nicht selbst zur Anwaltschaft zugelassen ist, darf dies nicht dadurch umgehen, dass es sich für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen wiederum eines Rechtsanwalts bedient um Rezensionen löschen zu lassen oder auch nur zu beanstanden.
Aus gutem Grund sollen die Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowohl Sie als Rechtsuchende, als auch den gesamten Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen schützen. Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Bestimmung in § 1 Abs. 1 RDG.
Zwar sind die Grenzen, wann (schon) eine Rechtsdienstleistung vorliegt und wann (noch) nicht, im Zusammenhang mit der Bewertungslöschung fließend. Fest steht aber, dass die Grenzen des Zulässigen äußert eng sind. Eine illegale Rechtsdienstleistung liegt bereits dann vor, wenn eine Internetagentur Sie rechtlich berät. Weil Sie eine solche juristische Beratung und Prüfung Ihrer Bewertungen aber völlig zu Recht erwarten werden, wenn Sie einen Dienstleister mit der Bewertungslöschung beauftragen wollen, zeigt dieser Widerspruch überdeutlich die Nachteile von Internetagenturen auf.
Weiter kommt hinzu, dass Internetagenturen nicht im Entferntesten denselben berufsrechtlichen Regelungen unterliegen wie Anwälte / Rechtsanwälte. Genau genommen existieren für Agenturen überhaupt keine berufsrechtlichen Verhaltenspflichten. Besondere Relevanz hat das für Sie – neben den Fragen der fachlichen Qualifikation – vor allem im Zusammenhang mit Haftungsfragen und Verschwiegenheitsverpflichtungen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung betrifft dabei nicht nur das Verhältnis zwischen Ihnen und der Agentur, sondern bspw. auch das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Verfasser der Bewertung. Wir mögen uns insoweit nicht die Folgen für Sie ausmalen, wenn Sie bspw. als Arzt sensible Patientendaten übermitteln, die die Agentur (vermeintlich) benötigt, um eine Bewertung löschen zu lassen. Auf das Handeln der Agentur haben Sie keinerlei Einfluss und müssen es sich trotzdem zurechnen lassen.
Auch sind Internetagenturen nicht dazu berechtigt, Sie erforderlichenfalls vor Gericht zu vertreten und ein Urteil herbeizuführen. Sollten Sie nach einem Erfolglosen Löschungsversuch einen Rechtsanwalt mit dem weiteren Löschungsverfahren beauftragen müssen oder wollen, kann dieser wiederum nur auf das aufbauen, was zuvor die Agentur in Ihrem Namen veranlasst hat. Ist es dabei zu juristischen oder taktischen Fehlern gekommen, kann dies sogar zum Verlust Ihrer Rechtsmittel führen. Besonders tragisch ist das in denjenigen Fällen, in denen eine von vornherein rechtlich sinnvolle Vorgehensweise problemlos zu einem Löschungserfolg geführt hätte.
Wenn Ihnen Ihr guter Ruf wirklich wichtig ist, sollten Sie ihn nicht vom Zufall abhängen lassen , indem sie ihn in die Hände unqualifizierter Agenturen legen. Vielmehr sollten Sie die Löschung von negativen / schlechten Bewertungen von Rechtsanwälten vornehmen lassen.
Warum einen Anwalt mit der Löschung von Google Bewertung beauftragen?
Rechtliche Expertise beim Thema „negative Bewertung bei Google löschen lassen“
Fast jede Bewertung ist angreifbar. Das Löschen von falschen oder unzulässigen Bewertungen auf Bewertungsportalen erfordert ein tiefgreifendes Verständnis für die komplexen rechtlichen Aspekte. Rechtsanwälte mit Spezialisierung in diesen Bereich verfügen über das erforderliche Fachwissen, um die rechtlichen Feinheiten zu verstehen, die mit solchen schlechten Bewertungen verbunden sind. Sie können die Situation bewerten, rechtliche Risiken einschätzen und mit einer angemessenen Begründung darauf reagieren, um negative Rezensionen zu entfernen. Lassen Sie sich von spezialisierten Anwälten Beraten!
Effektive Kommunikation mit Bewertungsportal
Die Kommunikation mit großen Bewertungsportalen wie Google, Jameda oder Kununu erfordert spezifisches Know-how rund um das Thema „negative Google Bewertung löschen lassen“. Rechtsanwälte wissen, wie sie juristisch fundierte Schreiben verfassen und rechtliche Argumente präzise formulieren müssen, um mit dieser Begründung die Chancen zum Entfernen solcher negativen Bewertungen auf Bewertungsportalen zu maximieren. Ihre Erfahrung beim negative Rezension löschen ermöglicht es ihnen, einen effektiven Dialog mit den Bewertungsportalen zu führen und den Prozess der Löschung der rechtswidrigen Rezension zu beschleunigen.
Durchsetzung von Ansprüchen auf Löschung durch Rechtsanwälte
Manchmal sind Weiterung rund um das Löschen von Rezensionen erforderlich, wenn Plattformen nicht angemessen auf Löschungsanfragen reagieren. In solchen Fällen können Rechtsanwälte die erforderlichen Schritte wie Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen ergreifen, um die Durchsetzung von Löschungsansprüchen zu unterstützen.
Schutz des Rufes und Begrenzung von Schäden durch das Entfernen von schlechten Bewertungen
Der Ruf eines Unternehmens oder einer Person kann durch falsche oder diffamierende Bewertungen erheblichen Schaden nehmen. Ein Anwalt kann helfen, den Schaden zu minimieren, indem er rechtswidrige Bewertungen entfernt und so Ihre Reputation schützt.
Zeitersparnis und Fehlervermeidung beim der Löschung einer Google Bewertung
Die Auseinandersetzung mit rechtswidrigen Bewertungen rund um das Thema „negative Google Bewertung löschen lassen“ kann zeitaufwendig sein und birgt das Risiko, rechtliche Fehler zu begehen. Die Beauftragung eines Fachanwalts ermöglicht es, diesen Prozess an einen Experten zu abzugeben, der mit den rechtlichen Anforderungen bestens vertraut ist. Das spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch das Risiko von Fehlern beim Löschen von rechtswidrigen Rezensionen.
Individuelle Beratung und maßgeschneiderte Strategien beim Löschen von negativen Google Bewertungen
Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle Herangehensweise. Ein Anwalt kann die spezifischen Umstände zurm Thema „schlechte Google Bewertunglöschen lassen“ analysieren, eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln und individuelle Lösungen für Sie entwickeln, um Ihre Ansprüche auf Portalen durchzusetzen.
Fazit:
Die Beauftragung eines Anwalts für die Entfernung negativer Bewertungen bietet einen umfassenden rechtlichen Schutz und eine professionelle Herangehensweise. Durch ihr Fachwissen, ihre Erfahrung in der Kommunikation mit Bewertungsportale und ihre Fähigkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, kann ein Anwalt dazu beitragen, den Ruf zu wahren und rechtswidrige Rezensionen effektiv zu löschen. Diese Unterstützung durch einen Anwalt (Fachanwalt) ermöglicht es Unternehmen und Einzelpersonen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während rechtliche Angelegenheiten professionell und effizient vom Anwalt umgesetzt werden.
Wie geht ein Anwalt vor, um eine ungerechtfertigte, rechtswidrige Bewertung auf Google zu löschen?
Der Prozess, eine Google negative Rezension löschen zu lassen“, gestaltet sich wie folgt:
Juristisch fundiertes Beanstandungsschreiben zum Thema Google Bewertungen erfolgreich löschen
Zunächst übersenden wir an Google ein juristisch fundiertes Beanstandungsschreiben. Dabei verweisen wir auf einschlägige Rechtsprechung und zitieren entsprechende Urteile.
Sodann erfolgt die Bestätigung des Eingangs seitens Google.
Google entfernt die Bewertung sofort aufgrund eines Verstoßes gegen die Google Richtlinien
Wenn Google nach dem Antrag auf Löschung einen Verstoß gegen die Richtlinien von Google feststellt, wird die Bewertung erfolgreich gelöscht. Google bestätigt die Löschung Ihrer negativen Google Bewertung dann in der Regel per E-Mail. Dieser Prozess dauert normalerweise nur wenige Tage.
Google leitet das Beanstandungsschreiben zum Thema „Google Rezension löschen lassen“ an den Verfasser weiter
Falls Google nach dem Antrag auf Löschung keinen Verstoß gegen seine eigenen Richtlinien feststellt, wird die Beanstandung an den Verfasser der rechtswidrigen Bewertung weitergeleitet. Wir erhalten darüber eine entsprechende Mitteilung.
Der Verfasser der Bewertung erhält sodann Gelegenheit binnen sieben Tagen auf den Antrag zu antworten.
Löschung der Bewertung durch Google
Falls der Verfasser der Rezension nicht oder nicht ausreichend auf die Beschwerde reagiert, löscht Google die Bewertung unverzüglich und informiert darüber.
Warum sollte ich gerade einen Fachanwalt von bewertung-löschen24.de beauftragen?
Es gibt mehrere Gründe, unsere spezialisierten Anwälte zu Ihrem idealen Partner rund um das Thema „negative Bewertung löschen lassen“ werden:
Echte Anwaltskanzlei – Fachliche Expertise rund um das Thema „ungerechtfertigte Google Bewertung löschen lassen“
Wir von bewertung-löschen24.de sind eine „echte“ Anwaltskanzlei, sodass Ihr Anliegen, die Löschung negativer Bewertungen, von einem „richtigen“ Anwalt oder Fachanwalt betreut wird. Als zugelassene Anwälte unterliegen wir strengen berufsrechtlichen Regelungen, so insbesondere auch mit Blick auf die Haftung, Mandatsbearbeitung und Verschwiegenheit. Dies gilt selbstredend auch beim löschen / entfernen von einer rechtswidrigen, falschen, unwahren und damit unzulässigen Google-Bewertung.
Legale Vorgehensweise beim Thema „Löschantrag bei Google“
Bereits dies unterscheidet uns von Internetagenturen, die in aller Regel nicht zur Anwaltschaft zugelassen sind und die sich deshalb auf zumeist illegale Art und Weise die Entfernung von rechtswidrigen, falschen, unwahren und damit unzulässigen Google-Bewertungen anbieten.
Kanzlei der kurzen Dienstwege: Persönlicher Kontakt beim Löschen schlechter Bewertungen
Wir betrachten uns zudem als „Kanzlei der kurzen Dienstwege“. Unsere Büroorganisation macht es Ihnen leicht, einen persönlichen Kontakt zu uns aufzubauen und Ihren Rechtsanwalt (Fachanwalt) in unserer Kanzlei sowohl telefonisch als auch per E-Mail unmittelbar zu erreichen.
Spezialisiert auf IT-Recht seit 2007: Umfangreiche Erfahrung beim Thema „ungerechtfertigte Bewertung entfernen“
Sodann zählen u.a. das IT-Recht, also das sog. Internetrecht bzw. das eCommerce-Recht, seit unserer Gründung im Jahre 2007 zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Wir sind deshalb mit den speziell dort auftretenden und vielschichtigen Fallkonstellationen vertraut. Im Laufe der Jahre konnten unsere Anwälte einen hohen praktischen Erfahrungsschatz bei der Löschung von schlechten Rezensionen aufbauen.
Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz: Unternehmen im Fokus
Zugleich sind wir als Kanzlei mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz insbesondere auf die Belange der Gewerbetreibenden und Unternehmen spezialisiert.
Expertise im Äußerungsrecht: Basis jeder Bewertung auf Bewertungsportalen
Unsere fachlichen Betätigungen auf dem Gebiet des Äußerungsrechts, das die Grundlage einer jeden Bewertung bildet, runden unsere fachliche sowie praktische Qualifikation im Zusammenhang mit dem Thema „negative Rezension löschen lassen“ ab.
Datenschutzexpertise: Ein Schlüsselaspekt beim Thema „schlechte Bewertung entfernen lassen“
Ferner sind das Datenschutzrecht in Form der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Gegenstand vieler Internetbewertungen, die Google zur Löschung prüft. Gleich drei unserer Rechtsanwälte bzw. Kollegen sind als Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV-SÜD) tätig – einer dieser Kollegen verfügt gleichzeitig auch noch über die Qualifikation eines Zertifizierten Datenschutzauditors (TÜV-SÜD).
Ihr richtiger Ansprechpartner: Fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung bei negativen Bewertungen
Aufgrund unserer Ausrichtung, unserer fachlichen Qualifikation sowie unserer langjährigen praktischen Erfahrung sind wir davon überzeugt, dass wir Ihr richtiger Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Problematik „negative Bewertung löschen lassen“ sind.
Verschaffen Sie sich aber gern selbst ein Bild von uns, indem Sie uns im Rahmen eines für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats zu allen Fragen rund um „negative Rezension löschen lassen“ kontaktieren.
Können auch anonyme Bewertungen ohne Kommentar/Text gelöscht werden?
In den meisten Fällen: Ja!
Die herrschende Meinung vertritt, dass Bewertungen, die ausschließlich aus Sternen bestehen, also solche ohne begleitenden Kommentar, als Meinungsäußerungen betrachtet werden, die grundsätzlich erlaubt sind und daher toleriert werden müssen.
Allerdings fordern die meisten Gerichte, dass solchen Meinungsäußerungen zumindest eine konkrete Anknüpfungstatsache zugrunde liegen muss. Diese Grundlage könnte beispielsweise eine Kundeninteraktion, eine Arzt-Patienten-Beziehung oder eine andere Art von Geschäftsverbindung sein.
Wenn eine solche Grundlage nicht vorhanden ist oder zumindest nicht vom Verfasser der Bewertung nachgewiesen werden kann, betrachten die Gerichte sogar eine reine 1-Sterne-Bewertung als unzulässig und damit als rechtswidrig. Sie können daher eine solche rechtswidrigen Google Bewertung vom Anwalt löschen lassen.
Gibt es bei Google 1-Stern Bewertungen ohne Text / mit Text Besonderheiten zu beachten?
Die Unterscheidung zwischen Google-1-Stern-Bewertungen mit und ohne Text ist von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, 1-Stern Bewertungen ohne Text löschen zu lassen. Bewertungen mit Text bieten aufgrund ihrer Inhalte und Informationen eine solide rechtliche Grundlage für mögliche Löschungsmaßnahmen. Im Gegensatz dazu gestaltet sich das Löschen von Google-Bewertungen ohne Text als herausfordernder. Dennoch hat die Rechtsprechung gezeigt, dass auch Bewertungen ohne Text rechtswidrig sein können, insbesondere wenn sie keine spezifische Erfahrung widerspiegeln oder auf fehlerhaften Annahmen basieren. Daher besteht die Möglichkeit, auch solche Google Bewertungen Schritt für Schritt entfernen zu lassen.
Ist das Orientierungstelefonat mit dem Rechtsanwalt wirklich kostenlos?
Ohne Wenn und Aber: JA!
Wir meinen, dass beim Thema „Bewertungslöschung“ – so wie letztlich in jedem Mandatsverhältnis – zunächst einmal die grundlegenden Fragen, Belange und Bedürfnisse geklärt werden müssen. Dies geht unseres Erachtens nur dann, wenn man sich im Vorfeld zunächst einmal unverbindlich über Ihr Vorhaben unterhält. Dadurch erfahren Sie Näheres über uns und unsere Arbeitsweise. Aber auch wir bekommen eine Vorstellung von Ihren Erwartungen und Zielen.
Darüber hinaus sollte noch „die Chemie stimmen“ – auch Sie sollen also im Rahmen des Orientierungstelefonats unverbindlich herausfinden können, ob Sie sich bei uns „in guten Händen“ fühlen.
All dies funktioniert nach unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei nur dann, wenn Sie sich als Interessent für unsere Leistungen keine Sorgen machen müssen, dass bei einem Erstkontakt bereits Kosten in womöglich ungewisser Höhe entstehen.
Erst wenn alles „passt“, wir das Thema „Kosten“ ausdrücklich besprochen haben und Sie uns anschließend förmlich beauftragen, fallen die dafür vereinbarten Rechtsanwaltsgebühren an. Versprochen!
Wenn Sie sich nach dem Orientierungstelefonat gegen eine Beauftragung unserer Kanzlei entscheiden, entstehen Ihnen also keine Kosten.
Ab wann fallen für mich Kosten oder Rechtsanwaltsgebühren an, wenn ein Anwalt sich mit meinen Bewertungen befasst?
Vertrauen ist für uns besonders wichtig und zwar insbesondere auch dann noch, wenn wir Ihre Ziele erreichen konnten oder unser Tätigwerden abrechnen. Deshalb sprechen wir das Thema „Gebühren“ schon im Eigeninteresse stets im Vorfeld sowie unaufgefordert an.
Erst wenn Sie uns dann sagen, dass es „losgehen“ soll, fallen unsererseits Kosten an.
Nur so können wiederum wir unser Ziel erreichen, dass Sie auch noch dann noch mit uns als Rechtsanwaltskanzlei zufrieden sind, wenn Sie eine Rechnung von uns erhalten.
Können die Rechtsanwälte nicht Erfolgshonorare für die Löschung vereinbaren?
Nein.
Als Anwaltskanzlei dürfen wir Ihnen leider kein Erfolgshonorar rund um das Thema „negative Bewertung löschen lassen“ anbieten. Nach den für uns Anwälte geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen dürfen Erfolgshonorare nur unter ganz engen Voraussetzungen vereinbart werden.
Erfolgshonorare sind gemäß § 49b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ausdrücklich unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nichts anderes bestimmt. Nur dann, wenn Sie als Mandant im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würden, dürfte nach § 4a Abs. 1 RVG ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Diese Fälle sind in unserer Praxis bis dato noch nie vorgekommen.
Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Ihr Fall anders gelagert sei, können Sie uns darauf natürlich gern ansprechen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Bewertungslöschung?
Ja, wenn Sie uns als Rechtsanwaltskanzlei mit der anwaltlichen Löschung auf Bewertungsportalen beauftragen, werden die Kosten in den meisten Fällen von den Rechtsschutzversicherern übernommen. Dies gilt dann sowohl für die außergerichtlichen Kosten als auch für die Kosten, die Ihnen womöglich durch ein gerichtliches Verfahren entstehen.
Dies unterscheidet uns von den nicht zur Anwaltshaft zugelassenen Internetagenturen, die sich auf illegale Art und Weise rechtsberatend auf dem Gebiet „negative Bewertung löschen lassen“ betätigen.
Die Einzelheiten hängen aber auch von Ihrem ganz individuellen Versicherungsvertrag und dem sich daraus ergebenden Versicherungsumfang ab. Unter Umständen ist auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu berücksichtigen.
Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Können Sie Google-Bewertungen auch entfernen, wenn sie rechtmäßig sind?
Nein!
Bewertungen, die rechtmäßig sind, können leider nicht allein deshalb gelöscht werden, weil sie sich negativ auf ein Unternehmen auswirken oder sonst wie unliebsam sind.
Wir wissen, dass einige Anwaltskollegen und Internetagenturen mit gegenteiligen Behauptungen werben. Das ist jedoch schlichtweg falsch! Schon dem Wortlaut nach liegt es auf der Hand, das etwas, was rechtmäßig ist, nicht gelöscht werden muss. Lassen Sie sich also bitte „keinen Bären aufbinden“ und hinterfragen Sie derart reißerische Behauptungen eines Anwalts kritisch.
Richtig ist einzig, dass mit der Wahl der für den Einzelfall richtigen Strategie doch noch Chancen bestehen, selbst solche Bewertungen löschen zu lassen, die sich in der Sache selbst als rechtmäßig erweisen.
Damit handelt es sich aber um Fragen der taktischen Vorgehensweise und danach, ob allein die Taktik letztlich doch noch zur Löschung führt. Mit der Frage, ob auch rechtmäßige Bewertungen gelöscht werden können, hat dies aber rein gar nichts zu tun.
Obwohl wir die Taktiken kennen und diese natürlich auch zu Gunsten unserer Mandanten anwenden, machen wir keine überzogenen Versprechungen. Stattdessen sprechen wir die Chancen und Risiken von vornherein offen an.
Welche Bewertungen lassen sich nicht löschen?
Hierauf gibt es leider keine konkrete, erschöpfende Antwort.
Es lässt sich unserer Erfahrung nach aber festhalten, dass eine Internetbewertung,
- der (nachweislich) ein Kundenkontakt/eine geschäftliche Beziehung vorausgegangen ist, und
- die entweder wahre Tatsachenbehauptungen enthält und/oder
- die sich noch im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung bewegt,
vom bewerteten Unternehmen hingenommen werden müssen.
Aber selbst bei anfänglich aussichtslos erscheinenden Fällen kann bei taktisch sinnvoller Vorgehensweise häufig doch noch eine Bewertungslöschung erreicht werden. Die Praxis zeigt somit, dass sich weitaus mehr Bewertungen löschen lassen als man zunächst meint.
Gibt es Bewertungen, die generell unzulässig und damit löschbar sind?
Ja, es gibt durchaus Bewertungstexte oder Rezensionen, die stets unzulässig sind. Sie können immer eine deratige negative und rechtswidrige Bewertung löschen lassen. Dabei handelt es sich um solche Bewertungen, die sich als Schmähkritik, Formalbeleidigungen oder als Angriff auf die Menschenwürde erweisen und deren Inhalte sich nicht mit dem konkreten Sachverhalt auseinandersetzen.
Nach Auffassung der Gerichte steht in derartigen Fällen nicht die Bewertung eines Unternehmens im Vordergrund, sondern vielmehr die Ehrbeeinträchtigung des Bewerteten. Solche rechtswidrige Bewertungen sind immer unzulässig.
Aber auch solche Bewertungen, die gegen die Richtlinien der Bewertungsplattformen verstoßen, sind zu löschen. So macht bspw. Google ganz genaue Vorgaben dazu, welche Bewertungen zulässig sind und welche Bewertungen nicht. Auch an den Inhalt der Bewertungen stellt Google konkrete Anforderungen. Wenn diese Richtlinien nicht beachtet werden, kann allein schon deshalb eine Löschung der unzulässigen Bewertung verlangt werden.
Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen, wenn ich den Autor nicht kenne?
Ja, selbst dann, wenn Sie den Verfasser einer Bewertung nicht kennen, er anonym ist oder sie die unter einem Pseudonym abgegebene Bewertung nicht einer konkreten Person zuordnen können, können Sie erfolgreich gegen eine Bewertung vorgehen.
Dies liegt vor allem daran, dass Sie in diesen Fällen nicht gegen den Bewerter selbst vorgehen würden, sondern gegen die Betreiber der jeweiligen Bewertungsplattform, also bspw. gegen Google.
Zwar unterscheidet sich das rechtliche Vorgehen gegen Google als Bewertungsplattform von dem unmittelbaren Vorgehen gegen den Verfasser der Bewertung. Allerdings kann auch ein Löschungsanspruch unmittelbar gegenüber Google durchgesetzt werden, wenn Google das sog. Prüfverfahren nicht einleitet oder die sich daraus ergebenden Prüfpflichten verletzt.
Der Umstand jedenfalls, dass sich der Verfasser einer schlechten Bewertung in der Anonymität des Internets versteckt, stellt für Sie kein rechtliches Hindernis dar.
Kann ich auch unmittelbar gegen den rechtswidrigen Bewerter vorgehen?
Ja, das ist theoretisch möglich – in der Praxis aber äußerst selten.
Um unmittelbar gegen den Autor einer Bewertung vorgehen zu können, müssen Sie (naturgemäß) dessen Identität kennen und diese notfalls vor allem auch erstmal beweisen können.
Das erscheint nur auf den ersten Blick banal zu sein. Denn selbst dann, wenn Sie eine Bewertung von „Horst Müller“ erhalten haben und tatsächlich einen Kunden, Patienten, Mandanten, oder Geschäftspartner namens „Horst Müller“ kennen, bedeutet dies nicht automatisch und zwangsläufig, dass es sich bei diesem „Horst Müller“ auch tatsächlich um den Verfasser der Bewertung handelt. So ist es denkbar, dass ein Google-Konto von unterschiedlichen Personen genutzt wird, bspw. durch Familienmitglieder, oder aber das sog. Fake-Accounts erstellt werden, unter denen dann eine Bewertung abgegeben wird.
Würden Sie nun sprichwörtlich Ihre Hand dafür ins Feuer legen wollen, dass der Bewerter „Horst Müller“ identisch mit dem Ihnen bekannten „Horst Müller“ ist?
Wir würden es jedenfalls nicht, zumal davon und vor allem auch von der Beweisbarkeit abhängt, ob ein Rechtsstreit schon an Zulässigkeitshürden scheitert, weil Sie schlicht und einfach den falschen „Horst Müller“ verklagt haben – von Regressansprüchen mal ganz abgesehen.
Allein schon vor diesen Hintergründen bietet es sich in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle an, zunächst einmal gegen die Betreiber der Bewertungsplattformen vorzugehen.
Können auch anonyme schlechte Bewertungen ohne Bewertungstext gelöscht werden?
In aller Regel: Ja! Sie können grundsätzlich auch eine solche negative, unzulässige und rechtswidrige Bewertung löschen lassen.
Die herrschende Meinung geht davon aus, dass es sich bei Bewertungen, die nur aus Sternen, bestehen, also bei Bewertungen ohne Kommentar, zwar um Meinungsäußerungen handelt, die grundsätzlich zulässig sind und die somit geduldet werden müssen.
Allerdings fordert ein Großteil der Gerichte, dass dieser Meinungsäußerung dann zumindest eine tatsächliche Anknüpfungsgrundlage zugrunde liegen muss. Anknüpfungsgrundlage für eine reine Sterne-Bewertung könnten bspw. ein Kundenkontakt, ein Arzt-Patienten-Verhältnis oder eine sonstige Geschäftsbeziehung sein.
Wenn eine solche Anknüpfungsgrundlage nicht existiert oder zumindest vom Verfasser der Bewertung nicht bewiesen werden kann, ist nach Auffassung der Gerichte sogar die reine 1-Sterne-Bewertung unzulässig und muss entfernt werden.
Ist es anrüchig oder bedenklich, wenn Sie eine negative Bewertung löschen lassen?
Nein – das Gegenteil ist der Fall. Es ist keinefalls anrüchig oder bedenklich, wenn Sie eine negative Bewerung löschen lassen.
Bei Internetbewertungen sollte es allen redlich Handelnden ausschließlich darum gehen, dass jede Bewertung zu einer vollständigen und vor allem auch wahrheitsgemäßen Darstellung des Ortes, also des bewerteten Unternehmens, beiträgt.
Zu diesem Zwecke sehen bspw. die Google-Richtlinien vor, dass die von Nutzern erstellten Inhalte eine Art Vorschau bieten und somit möglichst die reale Umgebung abbilden sollen. Google will mit diesen Richtlinien sicherstellen, dass bspw. Google Maps eine faire und ehrliche Plattform bleibt. Deshalb sollen Bewertungen bei Google Maps ebenfalls authentisch und genau sein sowie auf tatsächlichen Erlebnissen und Informationen basieren. Fake-Bewertungen, nicht themenbezogene Rezensionen, Verleumdungen, Beleidigungen, persönliche Angriffe sowie unnötige oder falsche Angaben wünscht selbst Google nach den eigenen Google-Richtlinien ausdrücklich nicht. Sie können derartige negative, unzulässige und rechtswidrige Fake-Bewertungen wegen einem Verstoß gegen die Richtlinien bei Google Maps löschen lassen.
Dies halten wir für richtig.
Niemand wird von Ihnen verlangen können, dass Sie unnötiger Weise oder aus falscher Bescheidenheit unzulässige und rechtswidrige Fake-Bewertungen dulden. Deshalb ist es selbstverständlich Ihr gutes Recht, schlechte Internetbewertungen einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen und sie ggf. anschließend auf dem Rechtsweg löschen / entfernen zu lassen.
Dies gilt umso mehr, als dass Negativbewertungen / Fake-Bewertungen nach unserer Erfahrung mitunter auch auf unlautere Weise im Wettbewerbskampf von Mitbewerbern oder von enttäuschten Kunden missbraucht werden. Weil es dabei freilich nicht darum geht, Ihr Unternehmen wahrheitsgemäß darzustellen, können Sie selbstverständlich auch solche negative Rezensionen löschen lassen.
Sofern sich anschließend bewahrheitet, dass eine Bewertung rechtswidrig ist, ist diese Bewertung zu löschen. Sowohl zum Schutz Ihres Unternehmens als auch zur Erreichung des Ziels, das Ihre Leistungen wahrheitsgemäß und realitätsgetreu dargestellt werden, können und sollten Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel mit gutem Gewissen einsetzen.
Soll ich auf eine negative / schlechte Bewertung antworten oder reagieren?
Davon können wir grundsätzlich nur abraten.
Zwar ist es auch für uns verständlich, dass Sie auf schlechte Kritik antworten und eine unfaire oder unwahre Bewertungen reagieren wollen, um dabei auch Ihre Sicht der Dinge darzustellen. Allerdings müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Ihre Reaktion auf die negative Bewertung unmittelbare Auswirkungen auf das Löschverfahren hat.
Selbst wenn Sie später Ihre Antwort auf eine negative Bewertung wieder löschen, bleibt diese Information bspw. bei Google gespeichert, sodass Google im Falle eines Rechtsstreits auf Ihre eigenen Angaben zurückgreifen kann. Dies kann in schlimmsten Fall sogar so weit führen, dass eine an sich löschbare Bewertungen nur deshalb praktisch unlöschbar wird, weil im Vorfeld – wenn natürlich auch unabsichtlich – taktische Fehler gemacht worden sind.
Es ist nicht hinzunehmen, dass Sie unnötiger Weise oder aus falscher Bescheidenheit unzulässige und rechtswidrige Fake-Bewertungen dulden. Deshalb ist es selbstverständlich Ihr gutes Recht, schlechte Internetbewertungen einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen und sie ggf. anschließend auf dem Rechtsweg löschen / entfernen zu lassen.
Dies gilt umso mehr, als dass Negativbewertungen / Fake-Bewertungen nach unserer Erfahrung mitunter auch auf unlautere Weise im Wettbewerbskampf von Mitbewerbern oder von enttäuschten Kunden missbraucht werden. Weil es dabei freilich nicht darum geht, Ihr Unternehmen wahrheitsgemäß darzustellen, können Sie selbstverständlich auch solche negative Rezensionen löschen lassen.
Sofern sich anschließend bewahrheitet, dass eine Bewertung rechtswidrig ist, ist diese Bewertung zu löschen. Sowohl zum Schutz Ihres Unternehmens als auch zur Erreichung des Ziels, das Ihre Leistungen wahrheitsgemäß und realitätsgetreu dargestellt werden, können und sollten Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel mit gutem Gewissen einsetzen.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Bewertungslöschung?
Nach unserer praktischen Erfahrung stehen die Chancen, eine schlechte Bewertung endgültig zu löschen, mit etwa 90 % sehr gut.
Zu beachten ist allerdings, dass es sich dabei um einen Durchschnittswert handelt, der naturgemäß keine Aussage über den jeweiligen Einzelfall treffen kann. Eine Tendenz und Risikoabschätzung lässt sich hieraus aber dennoch sehr gut herleiten.
Wie lange dauert die Löschung von negativen Google Bewertungen?
Es ist verständlich, dass Unternehmen, die von ungerechtfertigten negativen Google-Bewertungen betroffen sind, sich eine schnelle Löschung von negativen Bewertungen wünschen. Häufig stellt sich die Frage, ob es möglich ist, sofort eine Google Rezension löschen zu lassen. Manche Betroffene haben sogar im Internet gelesen, dass eine Löschung innerhalb eines Tages möglich sei. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Thema „Dauer Google Bewertung löschen“. Wir erläutern insbesondere des Ablauf und die Dauer der Löschverfahren bei Google und zeigen Ihnen, wie lange es normalerweise dauert, bis eine Bewertung entfernt wird, und wann eine schnelle Löschung möglich ist.
Ablauf und Dauer des Löschverfahrens bei Google
Die Entfernung einer schlechte Google Bewertung ist ein komplexer und strukturierter Prozess, der in der Regel 2 bis 4 Wochen in Anspruch nimmt. Dieser Zeitrahmen resultiert aus den gesetzlichen Verpflichtungen, denen Google unterliegt, um eine faire Überprüfung von Beanstandungen sicherzustellen. Google ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Integrität seines Bewertungssystems zu wahren und hierdurch eine mögliche eigene rechtliche Haftung zu vermeiden. Nach Einreichung der Beanstandung erhalten wir üblicherweise eine Eingangsbestätigung von Google.
Anschließend leitet Google die Beanstandung an den Verfasser der Bewertung weiter, der dann eine Woche Zeit hat, seine Stellungnahme gegenüber Google abzugeben.
Wir erhalten von Google sodann eine Mitteilung, dass der Verfasser der Bewertung zur Stellungnahme aufgefordert wurde.
Oftmals, insbesondere bei Fake-Bewertungen, reagiert der Verfasser der Bewertung entweder gar nicht oder liefert Google keine überzeugende Stellungnahme. In solchen Fällen wird das Löschen von Google Bewertungen sofort in die Wege geleitet.
Wenn jedoch eine Stellungnahme vorliegt und Google diese für berechtigt hält, wird diese Stellungnahme an das betroffene Unternehmen weitergeleitet, um eine weitere Einlassung hierzu zu ermöglichen. Hierauf muss der Inhaber des Google Unternehmensprofil sodann erwidern, wenn er die Rezension löschen lassen möchte.
Die genaue Dauer dieses Prozesses kann variieren, in der Regel beträgt sie jedoch einige Wochen. Es kommt jedoch auch vor, dass sich die Bearbeitungszeit von Google länger hinzieht und der Löschprozess mehrere Monate dauerte. Eine genauer Aussage kann daher zu dem Thema „Dauer Google Bewertung löschen“ nicht getroffen werden. Wenn teilweise von irgendwelchen Anbietern konkrete Aussagen gemacht werden, ist dies unseriös. Auf die Bearbeitungszeit bei Google hat nur Google selbst Einfluss.
Wenn Sie uns mit der Löschung einer Google Bewertung beauftragen, verlieren wir keine Zeit mit der Prüfung, um die Bewertung schnellstmöglich zur Löschung zu bringen. In aller Regel wird diese Prüfung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Daran schließt sich dann umgehend auch der Löschantrag an Google an, um die Löschung der Google Bewertung schnellstmöglich durchzusetzen.
Wann eine Bewertung in wenigen Tagen gelöscht wird
Es gibt aber auch nicht selten Fälle, dass die Bewertung überraschend schnell, oft innerhalb weniger Tage, gelöscht wird. Dies tritt beispielsweise auf, wenn der Verfasser nach Weiterleitung der Beanstandung keine Stellungnahme abgibt oder die Bewertung selbst entfernt.
Zudem reagiert Google schnell, wenn gegen die Google Richtlinien verstoßen wurde.
Wie kann ich meine eigene Google Bewertung entfernen?
Anschließend leitet Google die Beanstandung an den Verfasser der Bewertung weiter, der dann eine Woche Zeit hat, seine Stellungnahme gegenüber Google abzugeben.
Sie haben eine Google-Bewertung abgegeben, die Sie jetzt löschen möchten? Keine Sorge, Sie sind nicht allein! Nachstehend finden Sie eine eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Entfernen für eine unberechtigte Bewertung. In diesem Schritt-für-Schritt-Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre eigene Google-Bewertung löschen können. Schnell und problemlos!
Die Löschung einer Google-Bewertung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Vielleicht haben Sie Ihre Meinung geändert oder festgestellt, dass Ihre ursprüngliche Bewertung nicht korrekt war. Unabhängig davon, warum Sie Ihre ungerechtfertigte Google Bewertung löschen möchten, ist es wichtig zu wissen, wie Sie dies tun können, um mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden.
In unserem Leitfaden erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um die Löschung von Google Bewertungen zu erreichen.
Können Sie Ihre eigene Google-Bewertung löschen?
Ja, Sie können Ihre eigene Bewertungen bei Google löschen, wenn Sie feststellen, dass diese nicht mehr relevant oder korrekt sind oder gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Google hat die Funktion hinzugefügt, damit Nutzer ihre eigenen Bewertungen bearbeiten oder nachträglich wieder entfernen können. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Bewertungen anzupassen und sicherzustellen, dass Ihr Feedback aktuell und genau ist und den Inhaltsrichtlinien von Google entspricht.
Gründe, warum Sie eine eigene Google-Bewertung löschen sollten
Es gibt verschiedene Gründe, warum das Löschen von Google-Bewertungen sinnvoll ist. Hier sind einige häufige Szenarien:
- Falsche oder ungenaue Informationen: Wenn Sie feststellen, dass Ihre Rezension auf falschen Informationen basiert oder nicht mehr korrekt ist, sollten Sie sie löschen und eine neue Bewertung abgeben (ungerechtfertigte Bewertung).
- Änderung der Meinung: Es ist möglich, dass sich Ihre Meinung über ein Unternehmen oder eine Dienstleistung im Laufe der Zeit ändert. In diesem Fall können Sie Ihre ursprüngliche Bewertung entfernen und eine aktualisierte Bewertung abgeben. Keinesfalls ist eine Bewertung unlöschbar.
- Veraltete Erfahrungen: Wenn Ihre ursprüngliche Bewertung auf einer vergangenen Erfahrung basiert, die nicht mehr relevant ist, sollten Sie sie zur Löschung bringen, um potenzielle Kunden nicht in die Irre zu führen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zzur Löschung einer Bewertung bei Google
Das Löschen Ihrer eigenen Rezension ist ein einfacher Prozess. Befolgen Sie diese Schritte, um Ihre Bewertung zu entfernen:
- Öffnen Sie Ihren Webbrowser und gehen Sie zur Google Maps-Website.
- Loggen Sie sich bei Google in den Accout ein, mit dem auch die Bewertung verfasst wurde.
- Suchen Sie nach dem Unternehmen, für das Sie Ihre Bewertung löschen möchten.
- Klicken Sie auf das Unternehmen, um zur Detailseite zu gelangen.
- Scrollen Sie nach unten, bis Sie Ihre Google-Bewertung sehen.
- Klicken Sie auf das Symbol „Mehr“ (drei Punkte) neben Ihrer Bewertung.
- Wählen Sie die Option „Bewertung löschen“ aus dem Dropdown-Menü.
- Bestätigen Sie die Löschung Ihrer Google-Bewertung, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Nach Abschluss dieser Schritte wird Ihre Bewertung aus Google Maps entfernt. Beachten Sie jedoch, dass es einige Zeit dauern kann, bis die Änderungen in allen Suchergebnissen sichtbar sind.
Kann ich meine eigene Antwort auf eine Google Bewertung wieder löschen?
Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie selbst schnell und einfach eine eigene Antwort auf eine erhaltene Bewertung bei Google entfernen.
In unserer täglichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen nach dem Erhalt einer negativen Bewertung -zumeist vorschnell und aus dem Ärger über diese schlechte Bewertung heraus- auf diese Bewertung reagieren, indem Sie diese Bewertung kommentieren.
Vor dem Hintergrund, dass Google bei der eignen Prüfung der Bewertung nach Beanstandung oftmals aus eigenen Kommentierungen des Bewerteten der zu löschenden Bewertung Einwände ableitet, um eine Löschung der Bewertung abzulehnen, ist es grundsätzlich sinnvoll, solche Antworten auf Bewertungen vor dem Beginn des Löschverfahrens zu entfernen.
Dieses Vorgehen ist grundsätzlich immer zu empfehlen, bevor Sie einen Löschantrag bei Google stellen um das Löschen von negativen Google Bewertungen zu erreichen.
Wie Sie die Löschung der Antwort auf eine erhaltende Bewertung schnell selbst durchführen können, zeigen wir Ihnen nachstehend.
1. Antwort auf Google Bewertung löschen – über das Unternehmensprofil-Dashboard
Melden Sie sich bei Ihrem Google My Business Konto (Google Konto) an.
Wählen Sie im seitlichen Menü „Rezensionen“ aus.
2. Antwort auf Google Bewertung löschen – über den Unternehmenseintrag Löschung bei Google einreichen
Melden Sie sich bei Google mit dem Konto Ihres Unternehmens an und starten Sie eine Suche nach Ihrem Unternehmen. Es wird Ihnen sodann auf der rechten Seite der Suchergebnisse Ihr Unternehmenseintrag angezeigt. Klicken Sie dort auf die Anzahl Ihrer Rezensionen.